Eingang neuer Rechtsgeschäfte

Der Eingang neuer Rechtsgeschäfte ist während der Liquidationsphase nicht komplett ausgeschlossen

Beginnt die Liquidation und das Sperrjahr bedeutet dies nicht, dass automatisch alle Geschäfte zum Erliegen kommen und der Betrieb ab diesem Zeitpunkt stillsteht. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Aufträge können somit noch ausgeführt werden. In einem Bauunternehmen kann dies mitunter bedeuten, dass während des gesamten Sperrjahres weiter gearbeitet wird. Anders verhält es sich mit neuen Aufträgen. Diese können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden. Jedoch ist auch hier ein Graubereich vorhanden. In einer Boutique kann so zum Beispiel der Verkauf bereits bestellter Ware weitergehen, ohne das das Rechtsgeschäft nicht rechtens ist. Mitunter dürfen auch weiter Einkäufer erfolgen, um die Materialien für die noch anfallenden Aufträge zur Verfügung zu haben. Wie Sie sehen ist die Liquidation ein durchaus facettenreiches Gebilde, welches einige rechtlichen Anforderungen mit sich bringt.

Eine fundierte Beratung schützt Sie vor kostspieligen Fehlentscheidungen

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Fehler bleiben auch innerhalb der Liquidation nicht lange unentdeckt. Um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen ist es empfehlenswert Hilfe auf dem Weg in die Liquidation in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Unternehmensberater ist auch für die Beendigung einer GmbH ein wichtiger Ratgeber. Mit dessen Hilfe ist es möglich eine Strategie zu entwickeln, um mit den Gläubigern in Kontakt zu treten oder auch möglichst hohe Gewinne für das Eigentum der GmbH zu erzielen. Je besser Sie über diese Schritte im Vorfeld Bescheid wissen, umso einfacher wird es strategisch zu handeln. In einigen Fällen kann dazu auch gehören, die Aufgabe des Liquidators an eine Fachkraft zu übertragen, um in diesem Aufgabenbereich nicht zu scheitern.